Lern- und Ausbildungsorte im Tischlerhandwerk


Die Ausbildung findet in erster Linie in den Meisterbetrieben des Tischlerhandwerks statt. Sie wird ergänzt durch die überbetriebliche Ausbildung für Ausbildungsteile, die einzelne Betriebe nicht selbst erbringen können. Zweiter Lernort sind die regionalen Berufsschulen.

 

Überbetriebliche Ausbildung


Mit der Erstausbildung muss die berufliche Handlungsfähigkeit geschaffen werden. Deshalb ist der Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet, dem Auszubildenden alle in der Verordnung niedergelegten Inhalte zu vermitteln. Bestimmte Qualifikationen lassen sich aber - statt im Ausbildungsbetrieb - kompakter und effektiver in einer gemeinschaftlichen Ausbildungsstätte vermitteln. Die überbetriebliche Unterweisung stellt damit einen Teil der betriebspraktischen Ausbildung als Ergänzung und Entlastung des Betriebes in seinem Ausbildungsbereich dar. Betriebliche Ausbildung und überbetriebliche Unterweisung bilden somit eine Einheit. Sie verfolgt im Wesentlichen drei Ziele:

  • Vertiefung und Systematisierung der beruflichen Grundbildung
  • Ergänzung und Sicherung eines einheitlich hohen Niveaus durch Ausgleich von innerbetrieblicher Spezialisierung
  • Anpassung der Berufsqualifikation an die aktuelle technologische Entwicklung

Haupt- und nebenberufliche Ausbilder, die selbst erfahrene Handwerksmeister sind, sowie stetige Investitionen zur Modernisierung der Lehrwerkstätten tragen zu einem hohen Niveau der Ausbildung bei. Für das nördliche Ruhrgebiet erfolgt die überbetriebliche Ausbildung zum Tischler in der innungseigenen

Überbetrieblichen Lehrwerkstatt
Dortmunder Str. 18
45665 Recklinghausen
T.  +49 (0)23 61 / 48 03-40
tischlerwerkstatt@khre.de

Ansprechpartner

Wilhelm Lewig
Tischlermeister

T.   +49 (0)23 61 / 48 03-641

Ingo Bursch
Tischlermeister

T.   +49 (0)23 61 / 48 03-642

Berufsbildende Schule


Berufsschulen bilden den schulischen Teil der dualen Berufsbildung. Sie vermittelt den Auszubildenden während ihrer Berufsausbildung die durch den Rahmenlehrplan bzw. den Lehrplan des jeweiligen Standortes bestimmten Inhalte. Sie ist eine der beiden Säulen der dualen Ausbildung. Sie hat die Aufgabe die Allgemeinbildung und die jeweilige fachliche Bildung zu fördern.

Die Berufsschule hat ein bis zwei Berufsschultage mit wöchentlich 8 bis 12 Unterrichtsstunden, abhängig vom Beruf und dem Ausbildungsjahr. Die Unterrichtszeit kann auch zu mehrwöchigen Unterrichtsblöcken zusammengefasst werden. Die restliche, also überwiegende Zeit dient, der Vermittlung der nach dem Ausbildungsrahmenplan vorgeschriebenen Inhalte in dem Betrieb, mit dem der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde. Für das nördliche Ruhrgebiet erfolgt der schulische Teil der Ausbildung zum Tischler am

Max Born Berufskolleg
Schule des Kreises Recklinghausen
Campus Vest 3
45665 Recklinghausen
T.  +49 (0)23 61 / 30 67 5-0
F.  +49 (0)23 61 / 30 67 5-96 50
info@max-born-berufskolleg.de
www.max-born-berufskolleg.de

Berufskolleg für Technik und Gestaltung
Turmstr. 9
45894 Gelsenkirchen-Buer
T.  +49 (0)209 / 94 79 11 2
Verwaltung:
Overwegstraße 63
45881 Gelsenkirchen
T.  +49 (0)209 / 45 03 1-0
F.  +49 (0)209 / 45 03 1-14
berufskolleg@btg-ge.de
www.btg-ge.de

Berufskolleg Gladbeck
Herderstr. 3
45964 Gladbeck
T.  +49 (0)20 43 / 29 95-0
F.  +49 (0)20 43 / 29 95-44
mail@bkgladbeck.de
www.berufskolleg-gladbeck.de